Risikolebensversicherung: Testsieger

Es wird regelmäßig der Produktbereich der Risikolebensversicherung einem Test unterzogen - diese Informationen erweisen sich gerade für Familien als wichtig. Denn nur dann wird üblicherweise eine Risikolebensversicherung zum Testsieger, wenn sie ein Verhältnis zwischen Preis und Leistung aufweist, welches auch vom Hauptverdiener einer mehrköpfigen Familie ohne Einschränkungen zu tragen ist. Genau dieser ist es, dessen Beitrag für den Familienhaushalt nämlich versichert wird. Fällt die Haupterwerbskraft in einer Familie durch Tod aus, so erhält diese durch die Versicherungsleistung entweder eine höhere Überbrückungssumme im Hinblick auf eine Neuorientierung der Lebenssituation oder einen monatlichen Auszahlungsbeitrag. Dies wird insbesondere bei einem abgeschlossenen Darlehens- oder Immobilienkreditvertrag notwendig: Kommt nun der Versicherungsnehmer zu Tode, wird eine wirtschaftliche Problemstellung der hinterbliebenen Kernfamilie vermieden.

Partner und Kinder müssen die Kreditraten nicht aus der eigenen Arbeitsleistung erwirtschaften bzw. aus ihrem Vermögen erbringen. Dies ist an dieser Stelle Sache des Versicherers. Es bewährt sich im Test eine Risikolebensversicherung dann optimal, wenn ein Jahresbeitrag von ca. 200 bis 250 Euro einen ca. 30-jährigen Versicherungsnehmer (männlich oder weiblich) für eine Ereignisfallleistung von 150.000 Euro versichert. Es wird hierbei für gewöhnlich der verfrühte Tod versichert: Ein 35-jähriger Versicherungsnehmer beispielsweise, der sich für eine Vertragsdauer von 30 Jahren versichert, kann sich nur dann auf eine Schadensfallleistung (an seine Familie) verlassen, wenn er bereits maximal im 64. Lebensjahr versterben würde.

Als Testsieger eine Risikolebensversicherung zu wählen lohnt sich

Oft ist es nicht entscheidend, wie eine Risikoversicherung im Test bei einer Verbraucherzentrale oder einer Stiftung zum Schutz der Verbraucher generell abschneidet. Denn jede Einzelsituation ist verschieden; jede Ereignisfallsumme kann völlig anders vereinbart werden. Dennoch gibt es einige konkrete Grundregeln, die beim persönlichen Test einer Risikolebensversicherung bzw. beim Abgleichen von Bedarf und Angebot eine wichtige Rolle spielen. So wird für gewöhnlich das drei- bis fünffache eines Hauptverdienerjahresgehalts als Ereignissumme vereinbart. Ist der Hauptverdiener gleichzeitig ein Familienvater (zwischen 20 und 30 Jahre alt), so vereinbart er für gewöhnlich eine Vertragsdauer, die von seinem 50. oder 55. Lebensjahr begrenzt ist. Ergibt sich ein plötzlicher Todesfall des Versicherungsnehmers hiernach, so geht man davon aus, dass seine Kinder nun selbst erwerbstätig sind und keiner zusätzlichen Leistung mehr von einem Versicherer an dieser Stelle bedürfen. Wenn als Testsieger eine Risikoversicherung benannt wird, so unterscheidet sich dieses Produkt nicht in seinen Konditionen von den anderen. Diese nämlich sind bei allen Anbietern rundweg gleich – allein die Preise unterscheiden sich. So kann auch bei jeder Versicherung zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden – entweder hört der Versicherungsnehmer mit einer risikobehafteten Tätigkeit oder einem entsprechenden Lebenswandel auf, oder es ergibt sich eine andere Möglichkeit, Hinterbliebene abzusichern. Es punktet generell als Testsieger die Risikolebensversicherung, welche die günstigsten Tarife bereitstellt.

Die Risikolebensversicherung im Test – welche Fragen stellt sie und wie wird der Kunde beteiligt?

Wichtig für Antragsteller ist die authentische Beantwortung von Fragen: Gehört ein risikoträchtiges Hobby zur üblichen Freizeitbeschäftigung des Versicherungsnehmers? Werden kritische Berufe wie das Bauen von Gerüsten oder ähnlichem ausgeübt? Sind Vorerkrankungen vorhanden? Ist der Antragsteller Raucher? Für diese Personengruppen sind die Beiträge naturgemäß höher als für andere. Versäumt der Versicherungsnehmer eine Angabe jedoch und fällt dem verschwiegenen Risiko zum Opfer, entfällt die Auszahlung seitens des Versicherers. Kunden werden an Gewinnen der Versicherungsgesellschaften beteiligt – dies geschieht entweder durch die für die Beteiligten interessantere Senkung von Beiträgen oder in Form von erhöhten Auszahlungen im Todesfall der Versicherungsnehmer.